BAföG – Fluch oder Segen für deutsche Studenten? – Teil 1

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, den meisten nur als BAföG oder jählich wiederkehrendes Übel bekannt, trat am 1. September 1971 in Kraft und sollte von da an Millionen deutscher Studenten den letzten Nerv kosten. Das Gesetz wurde inzwischen schon mehrfach verändert und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist Folgendes zu lesen:

Wir wollen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Mit dem „22. Gesetz zur Änderung des BAföG“ steigern wir deshalb Fördersätze und Freibeträge und die finanziellen Möglichkeiten der Auszubildenden. Schon seit Anfang 2008 ist das BAföG familienfreundlicher und internationaler.

Höhre BAföG-Fördersätze für Studenten

Das BAföG hat nun höhere Fördersätze und ist familienfreundlicher und internationaler – das nenne ich mal ganz großes Kino! Leider herrscht auch weiterhin zwischen Theorie und Praxis eine gewisse Diskrepanz  und ich persönlich sehe die derzeitige Erhöhung der Freibeträge eher als Entschädigung für die ganzen Steine an, die dem Studenten auf dem Weg zum BAföG von den verworrenen bürokratischen Strukturen des Systems in den Weg gelegt werden.

Der Weg zum BAföG-Amt

Schritt 1
Fangen wir vorne an. Man ist neu im Studentenleben, kennt sich noch nicht wirklich aus, ist aber auf Grund der finanziellen Lage des Elternhauses, verbunden mit dem immer teurer werdenden Leben an der Uni, auf eine gewisse finanzielle Unterstützung angewiesen. Der erste Weg führt einem zum jeweiligen BAföG-Amt – was man zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ist dass man dieses Gebäude noch einige hundert Male aufsuchen werden muss. Am Info-Schalter liegen dann gefühlte tausend Formulare aus, die in Unübersichtlichkeit kaum zu überbieten sind. Natürlich kann man sich auch bei der sichtlich gelangweilten Aushilfskraft am Info-Point Informationen besorgen, muss es aber nicht. Eine wirklich individuelle Auskunft erhält man eigentlich nur beim jeweiligen Sachbearbeiter, welcher aber scheinbar so viel zu tun hat, dass dem Studenten pro Woche nur eine Sprechzeit von 5 Stunden an einem einzigen Tag eingeräumt werden.

Schritt 2
Jetzt haben wir also die einzelnen Formulare und beginnen mit dem Ausfüllen. In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit und sich ständig ändernen Arbeitsmarktsituation, erschließt es sich dem halbwegs gebildeten Studenten zunächst nicht, wieso für das jetzt zu beantragende BAföG, der Verdienst der Eltern aus längst vergangenen Zeiten interessant ist. Zu diesem Zeitpunkt entdeckt man dann den Antrag auf Aktualisierung, mit welchem der im Anträgeausfüllen inzwischen geübte Student, dem Staat mitteilen kann, dass der Vater inzwischen nicht mehr Vorstand der deutschen Bahn ist, sondern sich mit seichter Unterhaltung à la „Zwei bei Kallwass“ und „Barbara Salesch“ die Zeit vertreibt.

Schritt 3
Sind endlich alle Unterlagen ausgefüllt, Unterschriften gesammelt und Anlagen hinzugefügt, begibt man sich voller Freude auf den Weg zum nächsten Briefkasten, in der Hoffnung, bald die nötige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Wort „bald“ welches im Duden wie folgt definiert wird <Adv.> [mhd. balde = sogleich; schnell], wurde für das Bundesausbildungsförderungsgesetz jedoch extra umdefiniert und ist eher zu verstehen als <Adv.> [mhd. balde = epische Zeitspanne, Ära, Epoche, Generation]. Doch dazu mehr in Teil 2.

3 Kommentare

  1. SchiffeR sagt:

    Also objektiv, was im Duden wie folgt definiert wird „unabhängig von einem Subjekt u. seinem Bewusstsein existierend“ ist der Beitrag überhaupt nicht, sondern sehr, wenn nicht sogar extrem subjektiv.

    Fangen wir vorne an. Das BAföG ist freiwillig! Niemand wird gezwungen BAföG zu beantragen.
    Durch das BAföG erhalten Studenten im Laufe ihres Studiums teilweise mehrere Tausend Euro vom Staat geschenkt! Wem es da zuviel ist 1x im Jahr einen Antrag bzw. ein Aktualisierungsformular auszufüllen und ggfs. noch Saldobestätigungen und Unterlagen der Eltern einzureichen, dem kann ich auch nicht mehr helfen.

    Zudem muss niemand persönlich zum BAföG-Amt. Ich selbst habe noch nie eines von innen gesehen und es hat bisher trotzdem alles geklappt.
    Wozu auch? Gibt es doch die BAföG-Homepage, auf der man eingibt in welchem Bundesland, in welchem Semester und an welcher Hochschule studiert und schon erscheinen alle nötigen Unterlagen, die man benötigt und sofort als PDF downloaden kann.

    Weiter geht’s:
    Angaben der Eltern vom vorletzten Jahr sind natürlich auch logisch. Einen noch nicht rechtskräftigen Steuerbescheid vom letzten Jahr kann man wohl schlecht als Nachweis einreichen.

    Ich bleib dabei: Wer sich den „Stress“ mit dem BAföG nicht antun will, der soll es grad bleiben lassen.

    Doch dazu mehr, wenn Teil 2 des Beitrags online ist. 😉

  2. Frank sagt:

    In der Theorie ist BAföG wohl freiwillig, de facto sind aber viele Studierende darauf angewiesen. Das hat nichts mit freiwillig zu tun. Und dafür, dass viele wirklich davon abhängig sind, ist der bürokratische Aufwand verbunden mit den langen Wartezeiten nicht gerechtfertigt. Dass es die Anträge im Internet gibt, mag sein. Nur viele haben eben kein Internet oder gar einen PC bzw. wissen nicht dass es sowas Online gibt.

  3. Uni Blog » BAföG - Fluch oder Segen für deutsche Studenten? - Teil 2 sagt:

    […] es im ersten Teil von BAföG – Fluch oder Segen für deutsche Studenten vielleicht nicht ganz klar wurde, wo der Ursprung der latenten Kritik am System des BAföG […]

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