Die Geschwisterregelung für Studiengebühren in Baden-Württemberg

Nachdem ich auf Grund meines Artikels „Studiengebühren Teil 2 – Erlass und Befreiung von Studiengebühren“ zahlreiche Nachfragen bezüglich der Geschwisterregelung erhalten habe, möchte ich diese hier noch einmal gesondert aufschlüsseln. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Landeshochschulgebührengesetz Baden-Württemberg (LHGebG) haben Studenten an hießigen Hochschulen dann einen Anspruch auf Befreiung von der Studiengebühr, wenn sie

„zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden.“

Diese Regelung wurde am 28.02.2009 dahingehend abgeändert, dass es nicht mehr notwendig ist, dass die Geschwister selbst studiert haben. Kurz gesagt muss man also einfach zwei Geschwister haben – ob dieser zur Schule gehen, studieren, in der Ausbildung sind oder bereits arbeiten ist dabei völlig unerheblich. Was zählt ist nur, dass keines der Geschwister bereits eine Befreiung beantragt hat.

8 Kommentare

  1. Domenic sagt:

    Na, das nenne ich doch mal perfekt. Danke für den Artikel! 🙂

  2. Frank sagt:

    gerne 🙂 Ich bin ja selbst immer froh, wenn mich jemand auf was neues hinweist 🙂

  3. Isabel sagt:

    Hallo Frank,

    das heißt also das nicht erst das 3. Kind befreit wird, wenn die zwei älteren bereits Studiengebühren bezahlt haben? Ich habe zwei jüngere Geschwister die noch zur Schule gehen und werde nächstes Jahr mein Studium beginnen. Kann ich somit von den Gebühren befreit werden?

    Danke!

    Isa

  4. Jochen sagt:

    Hallo Isa,

    wenn du in Baden-Württemberg studierst und 2 (die Schule besuchenden) Geschwister hast, kannst du einen Antrag auf die Befreiung von Studiengebühren stellen. Dann musst du keine Studiengebühren zahlen.
    Formulare findest du unter anderem auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule, z.B. für die Uni-Stuttgart hier:
    http://www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/studiengebuehren/Geschwister_Befreiung.pdf

    Informiere dich rechtzeitig, also vor Studienbeginn, über die Befreiung, am Besten beim Studentenwerk oder bei der zuständigen Stelle der Hochschule, da du bei zu später Einreichung der Befreiung unter Umständen Studiengebühren für das erste Semester zahlen musst.

    MfG Jochen

  5. Hanna sagt:

    Hallo,
    ich habe mich nun schon zwei semester befreien lassen. Das ist alles kein Problem.
    Wir sind 4 Kinder.
    Nun hat mein Bruder ebenfalls ein Studium begonnen… Da ja jeder von uns immernoch 2 Geschwister hat die diese Regelung nie in Anspruch genommen haben können wir uns beide befreien lassen. Richtig????
    Oder ist es ein Problem das sich unsere Geschwister überschneiden?
    danke schonmal für die Antwort.
    Grüße

  6. Hanna sagt:

    ok, doof!
    hab nur eine seite weiter geschaut und die Antwort gefunden…
    also den Kommentar von oben einfach vergessen.
    DANKE

  7. Amy sagt:

    Hallo,

    vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen !?!?
    Und zwar….werden die Studiengebühren bei mehr als zwei Geschwistern auch an einer privaten Hochschule erlassen oder gilt diese Regelung für die staatlichen Hochschulen ?
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!
    Vielen Dank schon mal im Voraus !

    Liebe Grüße,
    Amy

  8. Wonsi sagt:

    Hallo

    ich hätt auch ne Frage… ich fang ab diesem WS in Heidelberg als Jurastudent an. Mein Bruder studiert bereits in Würzburg. Er zahlt dieGebühren für sein Studium — werd ich dann befreit, wenn ich den Antrag stelle?? oder muss man an der selben Uni studieren?? Gilt diese Regelung auch für die Ausländer??

    vielen vielen Dank!!

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