Die Mietpreisbremse soll kommen – Was ändert sich für Studenten?

Die (nicht mehr ganz so neue große Koalition hatte ja unter anderem angekündigt etwas gegen die explodierenden Mieten in den Großstädten zu unternehmen. Die enormen Preissteigerungen, die sich vor allem in den angesagten und zentrumsnahen Bezirken beobachten lassen, sollen durch eine sogenannte gesetzliche Mietpreisbremse in den Griff bekommen werden. Vor kurzem hat der neue Justizminister Maas dazu seinen Gesetzesentwurf vorgestellt und wir wollen Euch hier die geplanten Änderungen ein wenig vorstellen.

Wie sollen die Mietsteigerungen begrenzt werden?

Vor allem in Großstädten soll die Mietpreisbremse Wirkung zeigen. Wer schon mal versucht hat in Hamburg eine 2 Zimmer-Wohnung als Student zu mieten, der weiß, dass hier eine Mietpreisbremse Sinn machen würde. Die Preise sind nämlich in einer angenehmen Lage für Studenten einfach nicht zu bezahlen. Folglich ziehen viele Studenten aus den Szenebezirken weg, was diesen in gewisser Weise auch schadet.

Laut dem Gesetzentwurf soll dir Mietpreisbremse hier aber Abhilfe schaffen, denn bisher konnten Vermieter den Mietpreis für eine Wohnung frei festlegen. Doch künftig dürfen Vermieter bei Neuvermietungen „nur noch“ höchstens 10% mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Kostenexplosionen sollen damit eingegrenzt werden.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Mit der ortsüblichen Vergleichsmiete soll es einen Durchschnittswert für die jeweilige Wohngegend geben, an dem  sich die Mietpreise orientieren sollen. Grade in Großstädten gibt es diesen Wert schon und er wird normalerweise durch einen Mietspiegel ermittelt. Das Problem an der Sache ist, dass die Qualität des Mietspiegels immer schwankt und eine exakte Ermittlung unmöglich ist. Laut dem Gesetzentwurf sollen künftig nur Mieten in den Mietspiegel eingehen, die innerhalb der letzten 4 Jahre geändert wurden. Dies scheint aber eher teure Wohnungen zu betreffen, was den Mietspiegel ganz schön verzerren könnte. Hier besteht eindeutig noch Nachholbedarf, da sonst viel Streit und Unsicherheit auf alle Beteiligten zukommen wird.

Wo soll die Mietpreisbremse gelten?

Die Mietpreisbremse wird nicht deutschlandweit eingeführt. Die 16 Bundesländer können sogenannte „angespannte Wohnungsmärkte“ definieren, in denen die Mietpreisbremse greifen soll. Das wird voraussichtlich Großstädte mit knappem Wohnraum betreffen wie z.B. Hamburg, München, Köln, Stuttgart und Berlin. Liegt eine Wohnung nicht in diesem definierten Gebiet ändert sich gesetzlich übrigens nichts.

Wann kommt das neue Gesetz?

Aktuell ist geplant, dass das Gesetz im Verlauf des Jahres 2015 in Kraft tritt. Es gibt in dem Gesetz übrigens auch noch ein paar andere kleine Änderungen. So dürfen Makler in Zukunft keine Provision oder Maklercourtage verlangen, es sei denn man hat Ihnen einen schriftlichen Auftrag zur Wohnungssuche erteilt. Insgesamt sollte das Gesetz also Besserung für Studenten auf dem Wohnungsmarkt mit sich bringen, auch wenn die Details unserer Meinung nach noch besser ausgearbeitet werden müssen.

1 Kommentar

  1. Studi Bachelorarbeit sagt:

    Ich bin wirklich gespannt ob das ganze was bringt. Ich selbst bekomme es hautnah bei meinen Studenten immer wieder mit wie sie zu kämpfen haben eine vernünftige Wohnung oder einen bezahlbaren WG Platz zu bekommen. Besonders gut gefällt mir auch der Entwurf zur Provision für Immobilienmakler. Habe es schon selbst erlebt, da hat der Makler mir lediglich die Wohnung aufgeschlossen und verlangte nachher einen Batzen Geld für nichts…

Hinterlasse einen Kommentar

You must be logged in to post a comment.