Note Sex Teil 2 – Staatsanwaltschaft Augsburg geht in Berufung

Bereits vergangene Woche habe wir hier in „Note Sex – Professor verurteilt“ über den Professor aus Augsburg berichtet, der von einer ukrainischen Studentin Sex für eine bessere Note forderte. Dafür war er vom Amtsgericht Augsburg zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 8000 € verurteilt worden. Das relativ milde Urteil ermöglicht es dem Professor, seine Stelle an der Hochschule zu behalten und weiter zu Lehren. Das mild Urteil ist vor allem auf die Selbstanzeige und Geständigkeit des Professors zurückzuführen, dennoch scheint das Urteil der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht auszureichen. Diese will nämlich nun in der Berufung eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr fordern, was beamtenrechtliche Konsequenzen für den Professor mit sich ziehen würde: den Verlust des Lehrstuhls.

Ist das Urteil gegen den Professor gerecht?

Ich persönlich weiß nicht, was denn nun die richtige Konsequenz wäre: das Urteil so belassen und dem Professor zu ermöglichen, weiter an der Universität tätig zu sein, oder eben ein härteres Strafmaß verhängen. Der Professor ist 58 Jahre alt, verheiratet und gestand auch unverblümt, dass er die Studenten „nett und schön“ gefunden und sich eine Affäre mit ihr gewünscht hätte. Im Nachhinein bezeichnete er es dennoch als Fehler. Ich denke man sollte das Urteil so belassen wie es ist und so dem Professor die Möglichkeit geben, selbst von seinem Posten zurückzutreten. Bestechungs- bzw. Erpressungsversuche wie der hier vorliegende, passieren in Deutschland garantiert häufiger als man denkt, nur kommt eben nicht jeder an die Öffentlichkeit. Was meint ihr zu dem Fall? Welche Konsequenzen erachtet ihr als notwendig?

1 Kommentar

  1. torschtl sagt:

    ob er sich eingesteht, dass es ein fehler war oder nicht. pech gehabt. hätte er sich vorher überlegen sollen… eine weitere beschäftigung ist in meinen augen nicht tragbar.

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