Studium finanzieren: Günstige Kredite von der KfW

Die Hochschulausbildung wird für immer mehr Studenten zu einer finanziellen Zerreißprobe: Straffe Stundenpläne, Studiengebühren und hohe Lebenshaltungskosten nagen am Budget. Selbst der Bafög-Höchstsatz reicht kaum aus. Mit Krediten der öffentlichen Hand lässt sich das Studium dennoch bewältigen.


Studienkredite sind in Deutschland noch relativ neu: Erst im Jahr 2006 führte die Staatsbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein Darlehensprogramm ein, mit dem Studenten ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung an der Uni finanzieren können. Auch wenn seitdem zahlreiche private Banken ebenfalls Möglichkeiten zur Studienfinanzierung bieten, ist das KfW-Darlehen aufgrund der Subventionierung durch den Staat die mit Abstand günstigste Variante.

Der Kredit steht jedem offen, der an einer Universität oder Fachhochschule als ordentlicher Vollzeit-Student immatrikuliert ist und noch kein Studium abgeschlossen hat. Einkommen und Vermögen der Eltern spielen ebenso wenig eine Rolle wie eventuelle Nebenverdienste oder Bafög-Leistungen. Der Kredit wird in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt. Studenten können sich monatlich zwischen 100 und 650 Euro auszahlen lassen. Die Mindestlaufzeit der Auszahlungsphase beträgt ein Semester (6 Kalendermonate). Sofern die entsprechenden Leistungsnachweise vorgelegt werden, kann der Kredit über maximal 14 Semester hinweg ausbezahlt werden.

Die Zinsen des Kredits sind sehr günstig: Derzeit liegt der Zins bei 3,68 Prozent effektiv im Jahr. Diese Konditionen sind nur durch die Bürgschaft des Bundes für alle Kredite möglich. Die Zinsen werden monatlich in Rechnung gestellt und während der Auszahlungsphase mit den Auszahlungen verrechnet. Der Auszahlungsbetrag verringert sich deshalb jeden Monat etwas. Der Zinssatz gilt jeweils für ein Semester und wird dann von der KfW neu festgelegt. Im Darlehensvertrag wird allerdings eine Zinsobergrenze festgeschrieben, die gegen deutlich steigende Zinsen für die ersten 15 Jahre schützt.

Nach dem Ende des Studiums bzw. dem Ende der Auszahlungsphase steht Kreditnehmern eine Karenzzeit von 6 bis 23 Monaten zur Verfügung. Während dieser Zeit müssen nur die anfallenden Zinsen an die KfW gezahlt werden – die Tilgung beginnt erst später. Die Karenzphase dient der Berufsfindung.
Die Tilgung erfolgt dann in monatlichen Raten. Die Rückzahlung kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Die lange Laufzeit ermöglicht es, die Kreditraten gering zu halten und andere Vorhaben nicht zu erschweren. Auf Wunsch können allerdings auch jederzeit Sonderzahlungen gleistet werden, wenn später im Erwerbsleben mehr Geld zur Verfügung steht.
Nicht nur die KfW bietet Studienkredite an, auch wenn die Staatsbank als einziges öffentliches Institut monatliche Auszahlungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts bietet. Die Bundesländer Bayern und Niedersachsen sowie das Saarland bieten Studienbeitragsdarlehen an, mit denen die Studiengebühren finanziert werden können. Diese können auch bei der KfW beantragt werden.

Studenten können sich mit staatlichen Krediten schnell zusätzliche Freiräume verschaffen. Die Konditionen sind wegen der Staatsbürgschaft und der Subventionierung aus dem Bundeshaushalt sehr günstig. Schulden bleiben dennoch Schulden: Gerade wenn die künftigen Einkommensperspektiven ungewiss sind, sollte das Darlehen mit Bedacht genutzt werden.

3 Kommentare

  1. torschtl sagt:

    studieren ist nach wie vor für jedermann möglich. das is die Quintessenz, die jegliche Aussagen ala „Studieren können nur Reiche“ aushebelt

  2. Frank sagt:

    „Schulden bleiben dennoch Schulden: Gerade wenn die künftigen Einkommensperspektiven ungewiss sind, sollte das Darlehen mit Bedacht genutzt werden.“ – der Satz ist genau das, was ich auch gedacht habe. Denn in meinen Augen gibt es viel zu viele, die mit dem Geld aus Studienkrediten fast so umgehen als wäre dieses geschenkt.

  3. Marc sagt:

    sicherlich können nicht nur reiche studieren, dennoch zeigt sich gerade im deutschen bildungssystem eine extremer zusammenhang von sozio-ökonomischen status und bildungserfolgen, bzw. dem erwerb von zertifikaten.

    die studiengebühren verschärfen dieses. dazu interessant: http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1943/studiengebuhren-als-hinderungs-und-abbruchsgrund

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