Uni Kiel will Schweigepflicht des Arztes aufheben – Der gläserne Student?

Erst vor ein paar Tagen hatte ich eine Vorbesprechung zur Zwischenprüfung in Politik. Uns wurde mitgeteilt, dass im Falle des Nichterscheinens, ein normales Attest nicht ausreichen würde, sondern ein amtsärztliches Attest nötig sei. Da es sich um eine ziemlich wichtige und größere Prüfung handelt, kann ich diese Auflage durchaus nachvollziehen.

Schockiert hat mich allerdings ein Bericht im Uni Spiegel über die Universität Kiel. Dort verlangt man von den Studenten nämlich weder ein normales, noch ein amtsärtzliches Attest, sondern de facto eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. Nicht der Arzt allein soll entscheiden, ob jemand im Stande ist an einer Prüfung teilzunehmen, nein auch das Prüfungsamt der Universität. Zu diesem Zwecke muss man sich folgendes Formular beim Arzt ausfüllen lassen:

  • die „Bezeichnung der Krankheit“ (mit dem Zusatz „optional“)
  • „Symptome / Art der Leistungsminderung“
  • ob die Gesundheitsstörung vorübergehend (inklusive „voraussichtliche Dauer“) oder dauerhaft ist (und seit wann sie besteht)
  • ob aus „ärztlicher Sicht eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsvermögens vorliegt“ – mit dem Zusatz: „Schwankungen in der Tagesform, Prüfungsstress und ähnliches sind keine erheblichen Beeinträchtigungen“


Die Universität argumentiert mit Dingen wie der Chancengleicheit für alle Studenten und der Verhinderung des Missbrauchs. Ich persönlich sehe in diesem Schritt einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studenten. Vielleicht hat ja jemand auch eine schwerere Krankheit und möchte nicht, dass jemand davon weiß – auch nicht die Uni? Man kommt auch nicht um das Formular herum, denn weigert man sich, kann man sich so gut wie sicher sein, dass die Prüfung als durchgefallen gewertet wird.

Was meint ihr dazu? Kann eine staatliche Hochschule zu solchen Mitteln greifen und sogar Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden lassen, nur um sicherzustellen, dass ein Student vielleicht doch die Prüfung hätte mitschreiben können?

1 Kommentar

  1. torschtl sagt:

    das is eine schweinerei. einem arbeitgeber wird auch nicht der grund der erkrankung mitgeteilt, warum sollte dann die uni wissen, dass ich seit 2 wochen dünnschiss oder ein alkoholproblem habe?
    prüfungen sind wichtig, aber irgendwo muss man auch mal die verhältnismäßigkeit wahren….

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