Tipps für die Wohnungssuche von Studenten

Die Zusagen zum Studium trudeln bekannter Weise meist recht kurzfristig ein. Wenn man sich dann für eine Hochschule entschieden hat, muss der Umzug recht schnell organisiert werden – für die Wohnungssuche bleibt da wenig Zeit. Wohnheimzimmer oder WGs sind meist die günstigsten und unkompliziertesten Methoden, eine Unterkunft zu finden. Eine eigene Wohnung zu mieten ist besonders in Großstädten ein Kraftakt, da dort aufgrund der hohen Nachfrage Wohnungsknappheit herrscht. Die Konkurrenz für günstige Mietwohnungen ist hoch. Wer überzeugen will, kann mit einigen Kniffen den richtigen Eindruck erwecken. Das Immobilienportal Immonet hat eine Infografik veröffentlicht, die hilfreiche Tipps und Tricks für die Wohnungssuche bietet.

Wer einem Makler oder einer Wohnbaugesellschaft gegenübersteht, kann mit der rechtzeitigen Abgabe aller erforderlichen Dokumente punkten. Allerdings fällt bei der Wohnungsvergabe durch einen Makler fast immer eine Courtage von 2 bis 3 Monatskaltmieten an. Auch der Kauf von Anteilen an einer Wohnbaugesellschaft kann ein hoher Kostenfaktor bei der ersten eigenen Wohnung sein. Anders ist es natürlich, wenn man die Wohnung direkt vom Eigentümer bekommen kann. Eigentümer sind zwar auch an der schnellen Abgabe aller erforderlichen Unterlagen interessiert, aber Sie achten zusätzlich noch auf das persönliche Umfeld des potenziellen Mieters. Es ist daher ratsam, dem Eigentümer bereitwillig Auskunft über die eigene Person zu geben, um Vertrauen und Sympathie zu schaffen. Nicht immer muss man die Wahrheit sagen – wie oft Sie beispielsweise Partys veranstalten oder ob Sie laut Musik hören geht den Vermieter nichts an. Hier ist lügen erlaubt.

Den Tag der Besichtigung sollten Sie wie ein Bewerbungsgespräch auffassen – seien Sie pünktlich und treten Sie gepflegt auf. Auch Freundlichkeit und interessierte Fragen fallen positiv auf und lassen Sie aus der Bewerbermasse herausstechen. Vermieter versichern sich gerne der Zahlungsfähigkeit ihrer Mieter. Mit einem Gehaltsnachweis können Studierende allerdings nicht dienen, oft verlangen Eigentümer stattdessen den Nachweis einer Bürgschaft, zum Beispiel durch die Eltern.

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