Die Geschwisterregelung für Studiengebühren in Baden-Württemberg
Nachdem ich auf Grund meines Artikels „Studiengebühren Teil 2 – Erlass und Befreiung von Studiengebühren“ zahlreiche Nachfragen bezüglich der Geschwisterregelung erhalten habe, möchte ich diese hier noch einmal gesondert aufschlüsseln. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Landeshochschulgebührengesetz Baden-Württemberg (LHGebG) haben Studenten an hießigen Hochschulen dann einen Anspruch auf Befreiung von der Studiengebühr, wenn sie „zwei oder mehr Geschwister haben,