Achtung bei der Ummeldung des Wohnsitzes: Zweitwohnsitzsteuer
Das neue Semester steht kurz vor der Tür und viele Studenten suchen momentan bereits nach Wohnungen in ihrer neuen Heimat. Viele, vor allem jene, die erst die Schulzeit hinter sich haben, wissen jedoch nicht, was es bei einem Umzug so alles zu beachten gilt. Eine sehr wichtige Frage die sich dabei oft stellt ist, ob man seine Studentenbude als Erst- oder Zweitwohnsitz meldet.
Erstwohnsitz als Student
Entscheidet man sich für eine Anmeldung als Erstwohnsitz ist man oft am Besten bedient. Viele Städte, wie zum Beispiel Heidelberg, bieten ihrer Studentenschaft sogar eine spezielle HeidelbergCARD an, mit der man zahlreiche Vergünstigungen erhält. Außerdem erhält man in vielen Städten mittlerweile Begrüßungsgeld, wenn man seinen Erstwohnsitz in die neue Stadt verlegt.
Da eine Abmeldung am elterlichen Wohnsitz aber unter Umständen mit finanziellen Nachteilen für die Familie verbunden sein kann, denken viele auch über einen Zweitwohnsitz nach, was auf den ersten Blick als eine recht gute Alternative erscheint.
Zweiter Wohnsitz als Student: Es können Steuern anfallen
Doch aufgepasst: inzwischen haben die meisten Städte in Deutschland eine so genannte Zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Die Zweitwohnungsteuer (auch Zweitwohnsitzsteuer) ist eine kommunale Aufwandsteuer, die direkt von der Stadt oder der Gemeinde erhoben wird. An diese Stelle möchte ich gar nicht näher auf die Modalitäten und Hintergründe dieser Steuer eingehen, vielmehr möchte ich, dass sich die Studenten zumindest darüber im Bilde befinden. Wer einen Zweitwohnsitz anmeldet zahlt jährlich, abhängig von der jeweiligen Stadt, zwischen 8 % bis 14 % der jährlichen Kaltmiete als Zweitwohnungsteuer. Gehen wir von 10 % aus bezahlt man bei einer monatlichen Kaltmiete von 300 € im Jahr immerhin 360 € Steuer. Eine stolze Summe für Studenten, bei denen das Finanzielle oft eh schon recht problematisch ist.
Wer wissen will, ob es die Zweitwohnsitzsteuer in einer bestimmten Stadt gibt und wie hoch sie ist, findet hier alle nötigen Informationen. Es ist zu beachten, dass jede Stadt oder Gemeinde seinen eigenen Satz für die Zweitwohnsitzsteuer festlegt. Beispielsweise zahlt man in Dresden und Stuttgart 10% der Nettokaltmiete, während es in Erfurt sogar 16% sind.