Klage gegen Studiengebühren erneut gescheitert
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat am Montag die im Ländle erhobenen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro für verfassungskonform erklärt. Diese seien laut Verwaltungsrichter sozialverträglich und verstoßen nicht gegen die freie Berufs- und Ausbildungswahl. Die Klage von vier Studenten, die sich durch die Studiengebühren benachteiligt fühlen, scheiterte somit in zweiter Instanz. Der Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht mittels