Unverständliches Urteil im Fall StudiVZ vs. Facebook: Kopieren erlaubt
Deutschland ist ein Rechtsstaat und damit ist sichergestellt, dass nichts schieflaufen kann? – Denkste! Das Urteil des LG Köln in dieser Woche kann fast schon als lächerlich angesehen werden. Wenn es nach dem Richter geht, dann ist StudiVZ kein Plagiat von FaceBook und jetzt die Begründung: als StudiVZ im November 2005 in Deutschland startete, war Facebook hierzulande noch völlig unbekannt.