Unverständliches Urteil im Fall StudiVZ vs. Facebook: Kopieren erlaubt

Deutschland ist ein Rechtsstaat und damit ist sichergestellt, dass nichts schieflaufen kann? – Denkste! Das Urteil des LG Köln in dieser Woche kann fast schon als lächerlich angesehen werden. Wenn es nach dem Richter geht, dann ist StudiVZ kein Plagiat von FaceBook und jetzt die Begründung: als StudiVZ im November 2005 in Deutschland startete, war Facebook hierzulande noch völlig unbekannt.

Aha! Ich schau mir jetzt also in den USA ein Unternehmenskonzept ab, bring es in Deutschland unter anderem Namen auf den Markt und das ist vollkommen ok, denn die andere Firma aus den USA kennt hier ja sowieso keiner. Wieder mal ein klassisches Beispiel für Fehlentscheidungen deutscher Gerichte. Was mich besonders aufregt ist einfach die Urteilsbegründung, aber ok, anderst lässt sich die Sache ja auch nicht begründen, denn dass StudiVZ wirklich viel von Facebook abgekupfert hat, sieht im Prinzip jedes 10 jährige Kind beim ersten Blick. Nun gut. Facebook ist in Berufung gegangen, für weitere Unterhaltung ist somit gesorgt.

2 Kommentare

  1. lol sagt:

    ganz deiner meinung! lächerlich ist dies entscheidung.

  2. Mo sagt:

    hätte studi damals nicht dämlicherweise im quellcode „fakebook“ angegeben, hätt ich meine hand ins feuer gelegt, dass es definitiv nicht für eine verurteilung reichen wird. aber so is es wirkich grenzwertig…

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