Messgrößen für die Strahlenbelastung

Die Aktivitätsangabe, eines radioaktiven Gegenstandes reicht für die biologische Strahlenbelastung als Maß nicht aus, denn man muss wissen, welcher Anteil der Strahlung im Körper absorbiert wird, und was für eine Wirkung sie hat. Die Energie pro Masse, die die Strahlung im Körper abgibt wird mit der Energiedosis angegeben. Die Energiedosis wird in Gray angegeben. Ob die Strahlung in einem großen oder kleinen Teil des Körpers aufgenommen wird, wird bei der Energiedosis berücksichtigt. Aus diesem Grund wird durch die Masse geteilt. Deswegen sollte die Energiedosis bei der Bestrahlung eines Tumors für den betroffenen Teil des Körpers hoch sein. Bei der Alpha-Strahlung wird Energie auf einer kurzen Strecke durch sehr viele Ionisationen abgegeben. Während bei Beta- und Röntgenstrahlung nur wenige Ionisationen abgegeben werden. Deshalb ist die biologische Wirkung bei der Alpha-Strahlung höher, als bei Beta- und Röntgenstrahlung. Aus Experimenten mit Gewebe wurde der Qualitätsfaktor ermittelt, welcher berücksichtigt werden muss. Die Äquivalentdosis berücksichtigt die angegebenen Qualitätsfaktoren. Die Einheit der Äquivalentdosis heißt Sievert.

Für die berufliche Strahlenbelastung gibt es einen gesetzlich festgelegten Grenzwert. Dieser liegt bei 20 milliSievert. Die Einhaltung wird mit Filmdosimetern überprüft, die während der Arbeit getragen werden. Betroffene sind: Personen in kerntechnischen Anlagen, Flugpersonal, Arbeiter in Bergwerken und in der Medizin.

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