Auch Studenten müssen Steuern zahlen

Am Fiskus kommen auch Studenten nicht vorbei, auch wenn viele Studierende dies glauben. Dabei gibt es bestimmte Regeln zu beachten, über die man sich informieren sollte.

Regeln für Studenten mit BAföG und Stipendium

Da die Bezüge aus Stipendien und BaföG im Gesetz nicht ausdrücklich genannt werden, sind für diese Bezüge keine Steuern zu bezahlen. Allerdings müssen sich die Studenten erkundigen, wie viel sie hinzu verdienen dürfen.

400-Euro-Jobs

400-Euro-Jobs sind von Steuern und Sozialversicherungen befreit. Für alle anderen Tätigkeiten sind jedoch Steuern zu zahlen, wenn mehr als vierhundert Euro verdient werden. Dabei werden keine Unterschiede zwischen dauerhafter Beschäftigung oder Ferienjob gemacht und auch das bezahlte Praktikum muss versteuert werden. Der Student kann aber, wie jeder andere Arbeitnehmer, am Jahresende eine Steuererklärung abgeben und in den meisten Fällen werden Gelder zurück gezahlt. Ist das nicht der Fall, ist dem Studierenden eine Antragsveranlagung zu empfehlen, bei der es sich um eine freiwillige Steuererklärung handelt.

Einkommensgrenze beachten

Eine wichtige Einkommensgrenze sollten Studenten nicht unbeachtet lassen. Liegt das jährliche Brutto-Einkommen unter 11 000 Euro, so erhält der Studierende alle Steuern zurück. In Einzelfällen erhält man auch dann alle Steuern zurück, wenn der Satz über 11 000 Euro. Das ist besonders dann der Fall, wenn beispielsweise hohe Anfahrtskosten vorliegen.

Regelungen für Selbstständige

Im Regelfall dürfen Studenten eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben. Dies ist natürlich dem Finanzamt zu melden. Bei den Selbstständigen kümmert sich kein Arbeitgeber um Buchhaltung, Vorauszahlung oder Anmeldung. Darum muss sich der Studierende selbst kümmern und sollte alle Belege, die bei den Steuern geltend gemacht werden können, aufbewahren. Außer für große Firmen, die eine Buchhaltung mit Bilanzierung vorlegen müssen, reicht eine Einnahmeüberschuss-Rechnung aus. Die Einkommensteuererklärung muss der Student beim Finanzamt einreichen. Tipp: Vor der Selbstständigkeit sollte sich der Student Informationen über mögliche Fördergelder einholen. Ebenso sollte sich genauestens über Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer informiert werden.

Kindergeld und Krankenversicherung

Eltern haben, auch wenn die studierenden Kinder arbeiten, einen Anspruch auf Kinder- und Erziehungsfreibeträge oder auf Kindergeld. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese Ansprüche erlöschen, sobald die Einkommensgrenze überschritten wurde. Informiert werden muss sich auch, welche Förderungen den Anspruch auf Kindergeld ins Wanken bringen könnten. Studenten, die weniger als zwanzig Stunden in der Woche arbeiten, müssen keine Beiträge für die Krankenkasse bezahlen. Diese Beitragsfreiheit ist an keine Höhe des Verdienstes gebunden. Anders sieht für Studenten aus, die über ihre Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert sind. Sie dürfen nicht mehr als 365 Euro im Monat verdienen.

1 Kommentar

  1. Rainer Ostendorf sagt:

    „Schaff und erwirb, zahl Steuern und stirb.“ Volksmund

    Der Artikel und der Blog gefallen mir. Schöne Grüsse aus der Ausstellung „Politik und Religion“
    Rainer Ostendorf
    http://www.freidenker-galerie.de/politik-und-religion-acrylbilder-weisheiten-zitate/

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