Auslandsemester in der Steuererklärung geltend machen

Auslandsemester in der Steuererklärung geltend machen

Das Studium ist in sich eine bereichernde Erfahrung: neue Freundschaften werden geschlossen, oft steht der Auszug aus der elterlichen Wohnung an. In einer WG oder einem Studentenwohnheim lebt man plötzlich mit Fremden zusammen, die einem nach kurzer Zeit vielleicht schon ans Herz wachsen. Zusätzlich zieht es immer mehr Studierende für eine kurze Zeit ins Ausland, um noch mehr Erfahrungen zu sammeln, bevor dann das Berufsleben startet. Finanzsorgen sind für die meisten dabei das täglich Brot. Deshalb zeigen wir euch, was ihr während eures Auslandstudiums tun müsst, um euch einen persönlichen Geldregen am Jahresende zu bescheren.

Ein Auslandsaufenthalt kann teuer sein

Obwohl die ERASMUS-Initiative und die vielen universitären Partnerschaften die Planung rund um euer Auslandssemester schon erheblich vereinfacht haben, gibt es dennoch eine Menge Dinge, an die gedacht werden muss. Zum einen muss das eigene WG-Zimmer untervermietet werden, gleichzeitig steht die Wohnungssuche im Gastland an. An die Flug- oder Zugtickets für die Reise muss natürlich auch gedacht werden und eine Auslandskrankenversicherung ist doch eigentlich auch eine sinnvolle Anschaffung für die Zeit in der Ferne. Das müsst ihr zunächst mal aus der eigenen Tasche bezahlen. Aber keine Sorge, die Erfahrungen, die ihr durch euer Auslandssemester sammelt, sind den Aufwand allemal wert!

Deshalb ist eine Steuererklärung als Student wichtig

Zunächst mal aus der eigenen Tasche bezahlen? Genau! Hilfe bekommt ihr nämlich von einer Stelle, die ihr vermutlich so erstmal nicht erwarten würdet: dem Finanzamt! Dass die meisten Studierenden wahrlich keine Großverdiener sind, sieht auch der Fiskus so und unterstützt euch deshalb bei euren ausbildungsbezogenen Kosten. Im Fachjargon heißen die Werbungskosten oder Sonderausgaben. Da ihr während eines Auslandssemesters oft wenig Einkommen habt, aber viel eigenes Geld in eure Ausbildung steckt und dadurch letztlich in eure berufliche Zukunft, könnt ihr die dadurch entstandenen Kosten in eurer Steuererklärung angeben und geltend machen.

Auslandssemester planen Steuern

Mit diesen Schritten landet eine Rückerstattung auf eurem Konto

Generell sind alle ausbildungsbezogenen Kosten steuerlich relevant, denn dadurch mindert ihr letztlich eure Steuerlast. Wart ihr beispielsweise drei Monate im Ausland und durch euren Studentenjob kam im restlichen Jahr ein ordentlicher Betrag zusammen, so solltet ihr eure Kosten unbedingt dem Finanzamt mitteilen. Dort werden nämlich eure Ausgaben von euren Einnahmen abgezogen und nur der Rest wird versteuert! Es kommt aber noch besser: Seid ihr dann auch noch unter dem Grundfreibetrag, zahlt ihr gar keine Steuern mehr und bekommt alles am Ende des Jahres wieder zurück. Vorausgesetzt ihr macht eine Steuererklärung und das lohnt sich im Studium eigentlich immer!

Warum das so ist, erfahrt ihr weiter unten, erstmal haben wir euch ein paar Beispiele zum Thema Werbungskosten zusammengestellt, die ihr bei einem Auslandssemester geltend machen könnt:

  • Umzugskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Sprachkurse
  • Studiengebühren
  • Semesterbeiträge

Die gute Nachricht ist: Es gibt noch deutlich mehr Werbungskosten. Schaut dafür am besten Mal bei Steuerstudies vorbei, dort findet ihr eine gute Übersicht zum Thema Steuern für Studierende. Wenn ihr euch jetzt fragt, wie ihr all diese Angaben in die Steuerformulare eintragt, könnt ihr euch an dem Steuerbeispiel Auslandssemester in der Steuererklärung angeben orientieren. Die vorausgefüllten Steuerformulare könnt ihr dabei super als Vorlage nehmen und euch unbekannte Steuerbegriffe in verständlicher Sprache erklären lassen.

Viel Spaß beim Geld sparen!

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