Zahnersatz bei Studenten – Diese Zuschüsse gibt es

Zahnersatz bei Studenten – Diese Zuschüsse gibt es

Zahnersatz kann ganz unabhängig vom eigenen Alter notwendig werden und nicht immer sind schlechte Zähne schuld. Daher macht es auch schon als Student Sinn sich mit diesem Thema einmal gründlicher zu beschäftigen. Falls ihr nämlich mal in die Situation kommen solltet, dass ihr Zahnersatz benötigt, dann kommen eine Menge organisatorische Dinge auf euch zu. Außerdem sind teilweise hohe finanzielle Belastungen mit Zahnersatz verbunden. Mit diesem Artikel wollen wir euch einen Überblick über die möglichen Zuschüsse geben, die ihr beim Zahnersatz bekommen könnt und welche Fälle ihr darüber hinaus eventuell auch noch selber absichern solltet.

Es sei noch kurz angemerkt, dass alle Zuschüsse und Regelungen, die hier vorgestellt werden, sich auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beziehen. Ob und in wie weit eine private Krankenversicherung die Kosten für Zahnersatz übernimmt, muss leider individuell mit dem Versicherer geklärt werden. In den meisten Tarifen sind aber ordentliche Pakete in Bezug auf die Zahngesundheit inkludiert.

Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen

Sollte der Zahnarzt feststellen, dass es keine anderen Optionen mehr zum Zahnersatz gibt, dann wird dies in einem Befund festgehalten und ein sogenannter Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellt. Mit diesem kann man nun bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen. Es werden leider nicht die gesamten Kosten der Behandlung übernommen, sondern lediglich ein Festzuschuss ausbezahlt. Dieser orientiert sich an der sogenannten Regelversorgung, die durch die Krankenkassen exakt geregelt ist.

Die gute Nachricht: Befundbezogene Festzuschüsse werden in Höhe von 50% von der Krankenkasse übernommen.

Prophylaxe Zahnerhalt

Erhöhter Festzuschuss dank Zahn-Bonusheft

Ihr alle kennt sicherlich das kleine Zahn-Bonusheft, das euch beim Zahnarzt immer beim ersten Besuch im neuen Jahr bzw. bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung abgestempelt wird. Wer das regelmäßig in den letzten Jahren gemacht hat, der kann von einem erhöhten Festzuschuss bei Zahnersatz profitieren. Folgende Regelungen gelten hier aktuell:

  • Zusätzliche Übernahme von 20% bei einem Nachweis über die letzten 5 Jahre (gilt erst ab dem 18. Lebensjahr)
  • Zusätzliche Übernahme von 30% bei einem Nachweis über die letzten 10 Jahre (gilt erst ab dem 18. Lebensjahr)
  • Vor dem 18. Lebensjahr stehen Kindern sogar 2 Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr zu. Ab dem 12. Lebensjahr werden diese bereits ins Bonusheft vom Zahnarzt eingetragen. Diese Jahre zählen auch für die Berechnung des Festzuschusses mit.

Wer also regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat, der kann insgesamt einen Festzuschuss in Höhe von 80% erhalten. Ein guter Wert, aber ggf. für einige Studenten immer noch zu viel. Wenn die Behandlung bspw. 1.000€ kostet, dann bleibt man als Student immer noch auf 200 € sitzen.

Die Härtefallregelung bei Zahnersatz für Studenten

Für den grade beschriebenen Fall gibt es von den Krankenkassen eine Sonderregelung, die sich mit den sogenannten Härtefällen beschäftigt. Versicherte, die sich aufgrund ihrer Einkommenssituation keinen Zahnersatz leisten können, können von der sogenannten Härtefallregelung profitieren. Sollten Studenten in diese fallen, dann übernimmt die Krankenkasse tatsächlich 100% der anfallenden Kosten.

Zuschüsse beim Zahnersatz

Es sind dafür allerdings strenge Kriterien zu erfüllen, die in einem Antrag zur Härtefallregelung bei Zahnersatz von Studenten nachgewiesen werden müssen. Vor allem betrifft das die Einkommensgrenze. Wer BAföG bezieht fällt übrigens automatisch in die Härtefallregelung.

Bei Studenten ohne BAföG wird für jedes Kalenderjahr die Einkommensgrenze vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Für das Jahr 2020 liegt diese bei einem Bruttoeinkommen pro Monat von:

  • 274 Euro für Alleinstehende
  • 751,75 Euro mit einem Angehörigen
  • zusätzliche 318,50 Euro für jeden weiteren Angehörigen

Wer darunter liegt, sollte gute Karten haben die Härtefallregelung in Anspruch nehmen zu können. Wer nur knapp darüber liegt, der sollte unbedingt das Gespräch mit seiner Krankenkasse suchen. Manche Kassen übernehmen in diesem Fall auch mehr Kosten. Hier bestehen einige Spielräume, so dass ein persönliches Gespräch auf jeden Fall Sinn macht.

Zahnzusatzversicherung als Alternative

Falls ihr von dieser Härtefallregelung im Studium voraussichtlich nicht profitieren könnt, aber dennoch mit Zahnersatz in der Zukunft rechnet, dann ist eine Zahnzusatzversicherung eine Alternative für euch. Es lassen sich sogar spezielle Zahnersatzversicherung abschließen, die nur diesen einen konkreten Fall übernehmen. Im privaten Sektor ist die Auswahl groß und die Leistungen unübersichtlich. Wir haben daher einen eigenen Artikel dazu verfasst. Alle weiteren Infos rund um die Zahnzusatzversicherung bekommt ihr in diesem Beitrag.

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