Bescheinigungen nach § 48 BAföG – über völlige Ahnungslosigkeit auf den Ämtern

Was ich gestern erlebt habe, ist wirklich mal wieder ein Paradebeispiel für die Ahnungslosigkeit, die auf deutschen Ämtern herrscht, gerade in Sachen BAföG. Kurz zur Vorgeschichte: nachdem ich mein BAföG wie jedes Jahr beantragt hatte, bekam ich wie jedes Jahr kurz darauf einen Schrieb, mit Nachweisen die scheinbar noch fehlen würden. Alles kein Problem dachte ich, auch wenn ich in diesem Jahr zum ersten Mal von der „Bescheinigung nach § 48 BAföG“ erfahren habe – kurz gesagt verlangt diese, dass man ab dem vierten Semester nachweist, dass man die bis zu diesem Zeitpunkt „üblichen“ Leistungen erbracht hat.

Alles klar. Somit habe ich mich gestern nach Heidelberg auf den Weg zum Prüfungsamt für meine beiden Fächer (Politische Wissenschaft und Anglistik) gemacht, um mir diese Leistungen bescheinigen zu lassen. Dort angekommen wurde ich mit einer ziemlich verdutzten Mitarbeiterin konfrontiert, die mir nur sagen konnte, dass sie diesen Nachweis hier nicht ausstellen könne, aber auch nicht wisse, wo man diesen bekomme – auf jeden Fall nicht beim Prüfungsamt!

Der nächste logische Schritt war für mich der Anruf beim Studentenwerk Heidelberg, welches für BAföG-Anträge zuständig ist.

Ich: Hallo, ich habe von ihnen eine Nachricht erhalten, dass ich eine Bescheinigung nach § 48 BAföG nachreichen soll, wo kann ich mir eine solche denn ausstellen lassen?

Sekretärin: Oh.. Ja… Hmmm.. Ähmmm. Welche Fächer denn?

Ich: Anglistik und politische Wissenschaft!

Sekretärin: Hmm… Warten sie einen Moment!

Ohne Vorwarnung wurde ich plötzlich mit einem Sachbearbeiter verbunden, mit dem falschen übrigens, da die Dame meinen Name wohl trotz zweifacher Wiederholung nicht richtig verstanden hat. Also nochmal das Problem erläutern, daraufhin kam prompt die Antwort:

Sachbearbeiter: Ja da müssen sie zum Prüfungsamt!

Ich:  Das kann nicht sein, da komm ich grad her.

Sachbearbeiter: Echt? Ja dann weiß ich auch nicht. Am Besten sie probieren es einfach mal bei ihren Fakultäten, einer wird das schon wissen. Wird bestimmt nicht das erste Mal sein, dass sie sowas ausfüllen müssen.

Ja, aber beim BAföG-Amt scheine ich der erste Student gewesen zu sein, der diese Frage gestellt hat… Traurig, aber wahr.

4 Kommentare

  1. Tobi sagt:

    Ich weiß jetzt nicht ganz genau, warum es bei Dir nicht funktioniert. Das Studentenwerk ist Deine erste Anlaufstelle. Dort holst du Dir das Formblatt 5 (es liegt meistens in diesen Formularständern rum), füllst oben die ersten Zeilen aus und bringst es zu Deinem Prüfungsamt. Dieses füllt den Rest aus. Du holst das ausgefüllte Formular ab und bringst es zum Studentenwerk.
    Während der ganzen Aktionen solltest du immer recht freundlich und etwas „Honig um den Mund“ schmierend auftreten, dann fühlen sich alle auch gut behandelt und du bekommst Deinen Leistungsnachweis und dein BAföG.

  2. Frank sagt:

    Schön wärs, aber so leicht ging es bei mir leider nicht. Nächste Woche werd ich mal bei den Fakultäten nachfragen, vielleicht wissen die ja mehr. Ich finds einfach nervig

  3. Traumdeuter sagt:

    Ja, kann Frank nur zustimmen. Einfach nervig!

  4. himbeer sagt:

    Haha, unglaublich! Echt peinlich, diese Inkompetenz…

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