Studiengebühren von der Einkommensteuer absetzen als Eltern oder Student

Auf Grund persönlicher Erfahrungen und einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhof in München möchte ich heute kurz über Studiengebühren und das Thema Einkommensteuer reden. Natürlich möchte jeder von uns so wenig Steuern wie möglich bezahlen und versuchen, alles denkbare von der Einkommensteuer abzusetzen – auch die Studiengebühren.

In der Tat besteht für Studenten und deren Eltern die Möglichkeit, die Studiengebühren von der Einkommensteuer abzusetzen, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Als Student die Studiengebühren von der Einkommensteuer absetzen

Nur wenige Studenten und Studentinnen dürften die Voraussetzungen für das Absetzen der Studiengebühren von der Einkommensteuer erfüllen: überhaupt so viel Geld zu verdienen, dass sie einkommensteuerpflichtig sind. Hierzu wäre es nötig, im gesamten Kalenderjahr rund 8000 Euro zu verdienen. Ist dies der Fall, kann man die Studiengebühren als Sonderausgaben für die Berufsausbildung absetzen (maximal 4000 Euro pro Jahr) und sich unter Umständen Geld vom Fiskus zurückholen.

Als Eltern die Studiengebühren von der Einkommensteuer absetzen

Auch Eltern können in der Theorie die Studiengebühren ihrer Kinder von der Einkommensteuer absetzen, jedoch ebenfalls nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Erst in diesen Tagen hat der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil festgelegt, dass Studiengebühren keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Gesetzes sind, sondern es sich vielmehr um den üblichen Ausbildungsbedarf handelt, auch wenn die Kosten sehr hoch und unter Umständen unvermeidbar sind. Dieser Ausbildungsbedarf ist bereits durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld gedeckt.

Im Ergebnis heißt das: nur jene Eltern, die weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag bekommen, können Studiengebühren von der Einkommenssteuer absetzen. In diese Kategorie fallen damit also grob gesagt Eltern, deren Kinder älter als 27 sind und immer noch studieren.

Da das Einkommenssteuergesetz jedoch zahlreiche Hintertüren offen lässt, empfiehlt es sich im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren!

15 Kommentare

  1. Stefan sagt:

    Für Studenten die bereits vor ihrem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen haben ist das Absetzen der Ausgaben während des Studiums auch wie folgt möglich: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,654892,00.html

  2. timmy sagt:

    Überschrift: „Studiengebühren von der Einkommensteuer absetzen als Eltern oder Student“

    Ihr solltet die Überschrift in eine grammatikalisch bessere Form bringen.

  3. Leon Kasdorf sagt:

    Das bietet sich auch an, wenn man verheiratet ist und der Partner Geld verdient. Dann kann man durch eine Zusammenveranlagung der Einkommensteuer einiges an Steuern sparen.

  4. Frank sagt:

    @timmy: du hast wohl recht, leider kann aus diversen Gründen die Überschrift nachträglich nicht geändert werden. Nächstes Mal machen wir es besser 😉

    grüße

  5. Dennis sagt:

    so so, diverse gründe…… google, google und nochmal google. also auch wenn ich es noch 100x wiederhole, es bleibt ein einziger grund.

    wenn man sowieso nur für google und co schreibt, ist es mit der glaubwürdigkeit eh dahin.

  6. Frank sagt:

    Lieber Dennis,
    nett ausgedrückt: solche Leute wie du kotzen mich einfach nur an, denn sie sind nur darauf aus schlechte Stimmung zu machen, ohne Grund.

    Hier schreibt niemand für Google und Co.. Ich habe den Beitrag über das Absetzen von Studiengebühren von der Steuererklärung geschrieben, weil ich persönlich erst dami zu tun hatte und anderen Studenten bei Fragen weiterhelfen wollte. Die Überschrift ist natürlich so gewählt, dass die Studenten den Artikel bei Google auch finden, wenn sie nach diesem Thema suchen erscheint logisch oder?

    Wenn dir das nicht logisch erscheint dann: Ade, schaffs gut!

  7. Studiengebühren und Steuern » News und Tipps für Verbraucher sagt:

    […] gestellt worden ist. Ob aber die Schlussfolgerung Franks vom uni-blog trägt, dass die Eltern dann Studiengebühren von der Steuer absetzen können, wenn sie keine Kinderunterstützung vom Staat (mehr) bekommen, halte ich für fraglich. […]

  8. david sagt:

    hi Autor, Text: … Erst in diesen Tagen hat der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil festgelegt… kannst Du auch noch das AZ nachreichen, wäre nett. Danke + Gruß David aus der Löwengrube

  9. Robert Poehler sagt:

    Das ist in jedem Fall auch insbesondere dann sinnvoll, wenn man das Studium parallel zur Arbeit durchführt, da es ja eigentlich Weiterbildungskosten sind und diese kann man ja auch absetzen. Daher ist das nur konsquent.

  10. Greg sagt:

    Hey witzig, dass ich mich gerade hier auf Uniblog wieder finde, nachdem ich selbst zu diesem Thema gesucht habe 😉

    Aber was heißt hier „bis 4000 Euro“ und wie definiert ihr Studiengebühren? Klingt momentan für mich so, dass es in die Richtung von Privaten Hochschulen geht, die monatliche Kosten verlangen. Oder kann ich meine 2 x 500 Euro (Langzeit- *g*)studiengebühr auch von der Steuer absetzen? Denn genau das würde ich gerne mal wissen 😉

  11. Frank sagt:

    Die 4000 Euro beinhalten bei Selbstständigen beispielsweise auch Kosten für die Unterkunft, Fahrten zur Uni etc. und nicht nur die Studiengebühren. Allein wenn du monatlich 300 Euro Miete am Studienort hast sind das ja im Jahr schon 3600 Euro die du geltend machen kannst 😉 bis 4000 eben 😉

  12. Greg sagt:

    Oh… im ernst? 4000 Euro jährlich fürs Studium absetzbar? Ich meine, diese Kosten bekommt ja quasi fast jeder Student zusammen. Das wäre ja eine wahnsinns Steuererleichterung…

  13. Steve sagt:

    Hallo Frank,
    ich habe vor bald ein Fernstudium neben der Arbeit zu machen, d.h. ich wäre berechtigt die Kosten von der Steuer abzusetzen. Jetzt hat mir mein Chef angeboten, wenn ich die Prüfung schaffe, würde er mir 50% der Kosten erstatten, in Zahlen 13.000€ Kostet das studium über 42Monate und ich bekäme nach bestandenem Studim 6.500€ wieder. Wenn ich nun die gesamten Studiengebühren abgesetzt habe, müsste ich nach erhalt des Betrags von meinem Chef dann eigentlich etwas an den Fiskus zurückzahlen??? Wäre echt toll wenn du mir bei der Frage weiterhelfen könntest.
    Gruß Steve

  14. BankLupe.de sagt:

    4000 Euro? Das ist aber echt verrückt. Die schlecht verdiente 600 Euro für das Semester jetzt sind mir schon viel, aber hallo!…4000 Euro pro Jahr fürs Studium?

  15. seb sagt:

    hey, nur eine kleine Korrektur: Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag gelten nurnoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Wäre super, wenn du den Artikel dahingehend aktuallisieren könntest.

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