BAföG – Fluch oder Segen für deutsche Studenten? – Teil 2

Nachdem es im ersten Teil von BAföG – Fluch oder Segen für deutsche Studenten vielleicht nicht ganz klar wurde, wo der Ursprung der latenten Kritik am System des BAföG überhaupt zu finden ist, möchte ich dies nun im zweiten Teil erläutern.

Teil 1 endete mit dem Einwurf der BAföG-Unterlagen im Briefkasten. Schon hier kann man den ersten kapitalen Fehler begehen, falls man die paar Euro für eine Sendung per Einschreiben sparen will. Denn ohne Nachweis, dass man die Unterlagen auch tatsächlich eingereicht hat, kann es durchaus zu Problemen kommen. Aber auch wenn man die Unterlagen persönlich beim Info-Point vorbeibringt, besteht die Möglichkeit, dass diese nie den Weg zum Sachbearbeiter finden. So erging es zumindest mir. Die Begründung „Oh, die müssen wohl verloren gegangen sein“ hilft einem dann in der Regel auch nicht weiter.

Probleme mit dem BAföG-Antrag

Sind die Unterlagen dann endlich beim Sachbearbeiter angekommen, ist mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 3 Monaten zu rechnen. Ich und eine Freundin haben beide die nötigen Unterlagen im Juli eingereicht, in der Hoffnung, im Oktober dann auch zu Beginn des neuen Semesters finanziell abgesichert zu sein. Fehlanzeige. Im Oktober kam dann zwar ein Schreiben vom BAföG-Amt, dies teilte aber nur mit, dass noch diese und jede Unterlagen und Nachweise fehlen würden. Beim BAföG gilt übrigens die Regel: ES FEHLEN IMMER UNTERLAGEN. Natürlich bemüht man sich diese schnellstmöglich aufzutreiben und nachzureichen. Bis diese dann aber bearbeitet sind, verstreicht ein weiterer Monat. Mit viel Glück, erhält man dann auch sein BAföG, mit durchschnittlichem Glück hat sich das Amt irgendwo verrechnet, mit gar keinem Glück fehlen weitere Nachweise.

Der persönliche Gang zum BAföG-Amt

Abschließend sollte man als grundlegende Regel festlegen: immer persönlich zum Sachbearbeiter gehen und die Unterlagen persönlich einreichen. Nur so ist eine zügige Bearbeitung und der direkte Hinweis auf das Fehlen von diversen Unterlagen möglich. Ferner will ich nicht den grundlegenden Sinn des BAföG hier anzweifeln, ich will nur auf diverse Missstände, gerade im bürokratischen Ablauf, hinweisen. Es ist einfach inakzeptabel, dass manche Studenten ihr BAföG im Juli beantragen und im Dezember dann erhalten. Nachzahlungen sind was tolles, nur bringen diese einem in den anderen Monaten eben auch nicht über die Runde.

4 Kommentare

  1. poisoned sagt:

    Die Grundregel gilt wohl für so ziemlich alle Behördengänge – und ist so alt wie die erste derer Institutionen…:0)

  2. frank sagt:

    da hast du wohl recht, aber dennoch wissen viele studenten glaube ich nicht was sie erwarten kann 😉

  3. poisoned sagt:

    HA!
    KACKNOOBS!

    :oP

  4. Uni Blog » Studentenjobs - Arten und Verdienstmöglichkeiten sagt:

    […] alle Studenten, die von zu Hause keine finanzielle Unterstützung erhalten, haben Anspruch auf BAföG. Nicht alle Studenten, denen es an finanziellen Mitteln fehlt, wollen voll und ganz auf einen […]

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