Sind Studiengebühren von den Steuern absetzbar?
Kurz und knapp: ja, aber! Studenten oder deren Eltern können die Studiengebühren steuerlich geltend machen, allerdings ist dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Die wenigsten Studenten oder deren Eltern erfüllen jedoch die Voraussetzungen, um die Studiengebühren von der Einkommenssteuer absetzen zu können. Denn eine der Voraussetzungen ist, dass der Student nicht mehr als 8000 Euro im gesamten Kalenderjahr verdienen. Ist dies der Fall, dann können die Studiengebühren als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Hierbei gibt es eine Höchstgrenze, die bei 4000 Euro pro Jahr liegt.
Theoretisch können auch die Eltern die Studiengebühren von ihrer Einkommenssteuer abziehen, aber auch hier gibt es besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Erst Anfang 2011 hat der Bundesfinanzhof in München ein Urteil in diesem Zusammenhang gefällt. Hiernach stellen die Studiengebühren keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Gesetzes dar. Es handelt sich vielmehr um den „üblichen Ausbildungsbedarf“, was auch gilt, obwohl die Studiengebühren recht hoch sind und nicht vermieden werden können. Damit können nur die Eltern, die kein Kindergeld bekommen und auch keinen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, die Studiengebühren steuerlich geltend machen. Dies würde grob nur auf die Studenten zutreffen, die älter als 27 sind.
Ganz so aussichtslos ist die Situation dann aber auch wieder nicht, denn im deutschen Steuergesetz gibt es immer wieder nette Lücken. Hier sollte der Aufwand nicht gescheut werden und ein Steuerberater zurate gezogen werden.