Studienplatzklage – Was ist das?

Durch doppelte Abiturjahrgänge, dem Wegfall der Wehrpflicht und andere Faktoren,  wird  es immer schwieriger, den gewünschten Studienplatz zu erhalten. Viele finden sich mit Wartezeiten von mehreren Jahren ab – doch nicht alle, manche klagen. Doch wie funktioniert eine Studienplatzklage eigentlich? Nehmen wir an, eine Universität bietet zu einem Studienfach 100 Plätze an, die alle bereits belegt sind. Der Student erhält damit vorerst keine Zusage für diesen entsprechenden Studienplatz. Nun kann der Student gegen diese Universität klagen, in dem er der Uni unterstellt, mit Absicht weniger Studienplätze anzubieten, als theoretisch möglich wären. Sprich, er besagt für sich selbst, das diese Universität theoretisch zu diesem Studienfach auch 101 Studienplätze vergeben hätte können und klagt sich dieses Recht ein. Selbstverständlich gibt es bei einer Klage keine Garantie dafür, diesen Studienplatz auch tatsächlich zu erhalten. Man geht damit auch ein finanzielles Wagnis ein, denn eine Studienplatzklage ist nicht grade günstig. Wer jedoch über das „nötige Kleingeld“  verfügt und sich einige Jahre Wartezeit ersparen möchte, kann es auf diesem Weg versuchen. Der Weg der Studienplatzklage zieht für die anderen Bewerber keinerlei Nachteile mit sich, da keine Studienplätze vergeben werden, die bereits für andere reserviert waren, sondern stets neue geschaffen werden. Nachteile hat der Student daher auch keine zu befürchten, weder von den Dozenten, noch von seinen Kommilitonen.

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